Außer „Beglaubigungen“ bei Dokumenten ins Englische für das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien werden dieserart Übersetzungen meistens für die USA erstellt. Sei es für einen Studienaufenthalt, für Auswanderer, die in den USA „Fuß fassen“ und ihr Leben dort gestalten wollen, oder auch bloß für Firmengeschäfte: offizielle Dokumente wie Diplome, Firmenbuchauszüge, Zeugnisse (z.B. Arbeitszeugnisse) oder Geburtsurkunden bedürfen einer amtlich beglaubigten Übersetzung. Bevor man sich mit der Abwicklung eines Auslandsaufenthalts beschäftigt, sollte man also auch daran denken, wo man diese Dokumente am besten anfertigen und beglaubigen lässt: vor der Abreise in Österreich, oder nach der Ankunft in den USA?
In Österreich gibt es die so genannten ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN DOLMETSCHER bzw. GERICHTSDOLMETSCHER, die von dem jeweils zuständigen Präsidenten des Gerichtshofs und einer Zertifizierungsstelle ernannt werden, wenn sie ihre Qualifikation dafür erlangt haben. In Australien beispielsweise sind nur von der NAATI (The National Accreditation Authority for Translators and Interpreters), der nationalen Zulassungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher, anerkannte Übersetzer für die Ausstellung von beglaubigten Übersetzungen zugelassen.
Um als offizieller Übersetzer in den USA zu arbeiten, braucht man keinerlei Qualifikationsnachweis oder Lizenz, denn dort gibt es keine beeidigten bzw. behördlich ermächtigten Übersetzer. In Amerika darf jeder ein Dokument übersetzen, bevor es beglaubigt bzw. „notarisiert“ wird. Dies dürfen auch Personen erledigen, die beruflich nicht als Übersetzer tätig sind, demnach also keine entsprechende fachliche Ausbildung absolviert haben. In den meisten Fällen schreiben die Übersetzer dort unter die übersetzten Dokumente, dass diese „nach bestem Wissen und Gewissen“ angefertigt worden sind, und mit dieser Übersetzung kann man dann zu einem Notar oder beispielsweise in eine Bank gehen. Mit einem gültigen Ausweis muss man bei einem „Notary Public“ allerdings belegen, dass man zur Beglaubigung des Dokuments berechtigt ist. Das Dokument mit dieser Formulierung wird dann vor dem „Notary Public“ unterschrieben, und der »beglaubigt« danach diese Unterschrift mit seinem Stempel und mit seiner Unterzeichnung. Danach wird die Übersetzung als »certified translation« oder »notarized translation« anerkannt, obwohl der „Notary Public“ damit ja gar nicht bescheinigt hat, dass es sich um eine fachgerechte bzw. korrekte Übersetzung des Originals handelt. Er hat im Grunde lediglich die Unterschrift und die Identität des Übersetzers bestätigt.
Gerichtsdolmetscher in den USA
Die Dolmetscher (mündlichen Übersetzer) für die einzelstaatlichen Gerichte (state courts) müssen allerdings state certified sein, dafür müssen sie eine entsprechende Qualifikation erlangt haben, die mittels einer fachkundigen Prüfung als anerkannt gilt. Um für die Bundesgerichte (federal courts) dolmetschen zu dürfen, müssen diese Übersetzer also die Federal Court Interpreter Certification Examination (FCICE) bestanden haben.
Erfahrungsgemäß werden in den USA sowohl die beglaubigten Übersetzungen aus Österreich (z.B. von Strafregisterbescheinigungen / Führungszeugnissen) als auch die amerikanischen Versionen anerkannt. Jedoch empfiehlt es sich dennoch, bei der Stelle bzw. Institution, bei der die Dokumente vorgelegt werden müssen, sich vorher zu erkundigen, ob eine beglaubigte Übersetzung aus Österreich tatsächlich anerkannt wird – also am besten vor der Reise. So kann der Studienaufenthalt oder gegebenenfalls in den USA ein neuer Wohnsitz bereits von Österreich aus gründlich organisiert und vorbereitet werden.
Weiterführende Informationen:
Preise für beglaubigte Übersetzungen
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