Das Toubon-Gesetz (sog. Loi Toubon, das Sprachschutzgesetz in Frankreich) wurde 1994 verabschiedet, um der Zunahme von Anglizismen entgegenzuwirken, und trägt dazu bei, den Gebrauch der französischen Sprache im gesamten Land zu erhalten. Zu diesem Zweck schreibt es die Übersetzung von Inhalten vor, die in einer Fremdsprache verfasst wurden. Welche Bereiche sind von dieser Maßnahme betroffen? Welche Übersetzungen müssen vorgenommen werden, um dem Gesetz zu entsprechen? Alphatrad hilft Ihnen, sich Klarheit über diese Regelung zu verschaffen.
Das Toubon-Gesetz: Definition und Herausforderungen
Das Toubon-Gesetz (Loi Toubon: Gesetz Nr. 94-665 vom 4. August 1994) hat zum Ziel, die französische Sprache in einer globalisierten Welt und angesichts der Übermacht des Englischen zu fördern und zu schützen. Zu diesem Zweck schreibt es zahlreichen privaten und öffentlichen Akteuren, darunter den Medien, Schulen, Behörden und Unternehmen, den Gebrauch der französischen Sprache vor.
Diese Gesetzgebung verpflichtet alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Insbesondere müssen fremdsprachige audiovisuelle Inhalte mit französischen Untertiteln oder Vertonungen versehen werden. Darüber hinaus wird Französisch in vielen Bereichen als Standardsprache vorgeschrieben, z. B. in der Werbung, im Handel, im Bildungswesen oder in den Medien.
Das Gesetz verbietet nicht die Verwendung ausländischer Ausdrücke, sofern sie von einer französischen Version begleitet werden.
Welche Sektoren sind vom Toubon-Gesetz betroffen?
Das Sprachschutzgesetz, das zum Ziel hat, die französische Sprache zu bewahren und ihren Gebrauch für alle zu gewährleisten, betrifft verschiedene Tätigkeitsbereiche.
Übersetzung in der Werbung
Laut der Autorité de régulation professionnelle de la publicité (ARPP), die sich für die Einhaltung des Toubon-Gesetzes in diesem Sektor einsetzt, muss ein in einer Fremdsprache verfasster Inhalt mit einem gut sichtbaren Sternchen versehen werden, das auf die Übersetzung ins Französische verweist. Die Übersetzung muss nicht wörtlich sein und sollte ein gutes Verständnis der verwendeten Begriffe ermöglichen.
Zu den Werbe- und Marketinginhalten, die dieser Anforderung unterliegen, gehören unter anderem:
- Werbeanzeigen, die im Fernsehen, im Radio, im Internet oder in Printmedien geschaltet werden,
- Direktmarketingkampagnen (Mailings, Flyer, Newsletter u. ä.),
- Materialien für die Marketingkommunikation (Broschüren, Faltblätter, Kataloge u. ä.),
- Plakatwände und Werbeschilder,
- Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und auf Unternehmenswebseiten,
- Skripte für audiovisuelle Werbung,
- Slogans und Werbebotschaften,
- Verkaufspräsentationen und Schulungsmaterialien,
- Inhalte der internen Kommunikation (Unternehmenskommunikation, Newsletter, Jahresberichte u. ä.).
Übersetzungen im Handel
Artikel 1 des Toubon-Gesetzes schreibt den Gebrauch der französischen Sprache in allen Kommunikationen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit vor, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Kommunikationen handelt: "Die französische Sprache ist obligatorisch in Erklärungen, Eintragungen, Versammlungen und Dokumenten, die direkt oder indirekt an jede natürliche oder juristische Person gerichtet sind, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, unabhängig von der Rechtsform dieser Tätigkeit.".
Handelsunternehmen sind daher verpflichtet, das Gesetz einzuhalten und bei der Verbreitung von Dokumenten, die intern oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, die französische Sprache zu bevorzugen. Darüber hinaus müssen Inhalte, die eine Fremdsprache verwenden, systematisch ins Französische übersetzt werden.
Gewerbliche Inhalte, die von diesem Gesetz betroffen sind, sind zum Beispiel:
- Kaufverträge,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
- Garantien,
- Rechnungen,
- Kostenvoranschläge,
- Bestellscheine,
- Jahresberichte,
- Schulungs- und Sensibilisierungsunterlagen (u. a. Personal-, Hygiene- und Sicherheitsschulungen),
- Benutzerhandbücher und technische Anleitungen,
- Digitale Inhalte des Unternehmens,
Das Toubon-Gesetz in der Arbeitswelt
Gemäß den Bestimmungen des Loi Toubon und dessen Artikel L. 122-39-1 unterliegt auch die Arbeitswelt einer Reihe von Sprachzwängen:
- Eine französische Version der Computersoftware für die Mitarbeiter zur Verfügung stellen,
- Dokumente übersetzen, die sich auf die Ausbildung des Personals und die Hygiene und Sicherheit aller im Unternehmen beziehen,
- Technische Dokumente im Zusammenhang mit in Frankreich vertriebenen Produkten übersetzen, sobald sie für die Ausführung der Arbeit von französischen Arbeitnehmern erforderlich sind,
- Die französische Sprache verwenden, um Arbeitsverträge, Betriebsordnungen, Tarifverträge und -vereinbarungen, Stellenangebote in Frankreich und alle Dokumente zu verfassen, die "Verpflichtungen für den Arbeitnehmer oder Bestimmungen enthalten, deren Kenntnis für diesen zur Ausführung seiner Arbeit erforderlich ist, mit Ausnahme von Dokumenten, die aus dem Ausland empfangen werden oder für Ausländer bestimmt sind".
Übersetzungen im öffentlichen Dienst
Das Toubon-Gesetz dehnt die Verwendung der französischen Sprache auch auf den öffentlichen Dienst aus. Die Behörden müssen die französische Sprache in erster Instanz verwenden, sei es für die Kommunikation mit Nutzern, Beamten oder Dritten. Dies umfasst Formulare, Online- und Offline-Kommunikationsmittel oder auch juristische Dokumente. Bei fremdsprachigen Texten muss immer eine Übersetzung ins Französische angeboten werden, um den Zugang für alle zu gewährleisten.
Wie übersetzt man Inhalte, um dem Toubon-Gesetz in Frankreich zu entsprechen?
Bei Nichteinhaltung des Sprachschutzgesetzes drohen Sanktionen, die von einer einfachen Verwaltungsstrafe bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung reichen können. In manchen Fällen können auch Abhilfemaßnahmen oder Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften verlangt werden.
Darüber hinaus kann das Gesetz eine Frist für die Durchführung der erforderlichen Änderungen vorschreiben. Im Wiederholungsfall oder bei Nichteinhaltung der Richtlinien kann es zu einer strengeren Bestrafung kommen. Letztendlich kann den Unternehmen die Auflösung drohen.
Um dem Toubon-Gesetz gerecht zu werden, kann man sich auf eine automatische Übersetzungssoftware verlassen (DeepL, Google Translate, Microsoft Translator o. a.). Die Beauftragung eines erfahrenen professionellen Übersetzers ist jedoch der beste Weg, um sicherzustellen, dass man ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Ergebnis erhält, das dieser gesetzlichen Anforderung entspricht.
Dank seines Netzwerks von 3500 Fachübersetzern bietet Alphatrad Übersetzungen in etwa 100 Sprachen an, von den gängigsten bis zu den seltensten (Englisch, Chinesisch-Mandarin, Russisch, Italienisch, Arabisch, Deutsch, Kroatisch u. v. m.). Um dem Toubon-Gesetz in Frankreich weiterhin gerecht zu werden, bietet Ihnen unsere Agentur die Expertise muttersprachlicher Übersetzer/innen, der auf Ihren Tätigkeitsbereich spezialisiert sind (Recht, Marketing, beglaubigte Übersetzungen etc.) und dessen Muttersprache Französisch ist.
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FAQ zu den durch das Toubon-Gesetz vorgeschriebenen Übersetzungen
Ist es in Frankreich verboten, am Arbeitsplatz eine andere Sprache zu sprechen?
Nein, das Toubon-Gesetz (Loi Toubon) verbietet nicht den gleichzeitigen Gebrauch einer Fremdsprache. Sie muss jedoch immer Gegenstand einer Übersetzung ins Französische sein. Dies ist eine unumgängliche Etappe am Arbeitsplatz, sowohl für schriftliche Inhalte (Posters, Briefe, Besprechungsprotokolle etc.) als auch für audiovisuelle Produktionen (Schulungsinhalte, Videokonferenzen, Tutorials etc.).
Welche Ausnahmen gibt es in Bezug auf die Verwendung der französischen Sprache in einer Werbebotschaft?
Nach den Grundsätzen von Artikel 1 des Toubon-Gesetzes muss jede Kommunikation im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Französisch verfasst werden, unabhängig davon, ob es sich um eine direkte oder indirekte Kommunikation handelt. Dies gilt für Anzeigen, Werbeslogans, Faltblätter und andere Kommunikationsmittel. Es sind jedoch Ausnahmen und Abweichungen denkbar, sofern sie begründet werden. Die Verwendung einer nicht übersetzten Fremdsprache ist zulässig bei :
- Ausländischen Marken mit einem in Frankreich allgemein anerkannten Namen.
- Technischen oder wissenschaftlichen Begriffe ohne französische Entsprechung.
- Anglizismen, die häufig verwendet und in die französische Sprache integriert werden (z. B. jogging, footing, week-end).
Wie kann man das Toubon-Gesetz bei Werbeanzeigen einhalten?
Um das Sprachschutzgesetz im Bereich Werbung einzuhalten, müssen alle Werbe- und Informationsinhalte in französischer Sprache verfasst sein. Diese Sprache muss bei der Verbreitung aller an ein französisches Publikum gerichteten Botschaften einen zentralen Platz einnehmen. Darüber hinaus müssen gemäß dem Gesetz alle Inhalte, die in einer Fremdsprache angezeigt werden, übersetzt werden.
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